EINSPRUCH GEGEN RAEUMUNGSPROT. VOLLSTRECKUNG 30.10.95 D.BREUER DR-II 1611/95
4.1020110040
DATEI::/u/weber/aktenplan/1170009005004
Weber, Wendolin
c/o E.Weber, Leipnizstr. 7
4050 MOENCHENGLADBACH 2
AMTSGERICHT MOENCHENGLADBACH
BRUCKNERALLEE 115
4050 MOENCHENGLADBACH 2
MOENCHENGLADBACH 2 den, 06.11.95
Az. :dII.1170009005004 (bitte stets angeben)
Betr:EINSPRUCH GEGEN RAEUMUNGSPROT. VOLLSTREECKUNG 30.10.95
J-M.BREUER DR-II 1611/95
Sowie gegen die Versteigerung von CWK Eigentum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen die o.a. Vollziehung
der Raeumung, da in der mir zugesandten Raeumungs-
unterlagen des Herrn J.M. Breuer, Gerichtsvollzieher,
erhebliche Abweichungen der Gegenstaende, die zu raeumen
waren entstanden, bzw. Gegenstaende verschwunden sind.
Ich habe am 30.10.95 beim AG Rheydt zum Az. 8 M 1900/95
bereits hierzu Beschwerde gegen die Art und Weise der
Vollstreckung gemacht.
Des weiteren fehlt eine detailierte Aufstellung der
teueren CWK-Produkte gaenzlich.
Ich bitte den Versteigerungstermin aufzuheben. Da mir in
der kuerze der Zeit als obdachloser keine ausfuehrliche
Erlaeuterung moeglich ist.
Hierzu wird die Fa. CWK auch noch Stellung nehmen.
Dies werde ich an Sie weiter leiten.
1. Folgende Gegenstaende waren am 30.10.95 in der zu
raeumenden Wohnung, bzw. im Kellerraum
Gegenstaende in der Wohnung:
1 Spuele m. 2 integrierten Kochplatten und Einbau-
kuehlschrank
1 Kathalyt Gas Heizgeraet plus Propangasflasche
1 Lammfell
1 Karton 4" Computerpapier
1 Apple Computer
1 Putzerleiste
2 Bambusrollos
2. Gegenstaende aus dem Kellerraum
1 Kunststoffeingangstuer
div. Werkzeug
Desweiteren wurde mir ein Abholtermin bei Pfandkammer
Fa. Schulz zum 10. Nov. 95 mitgeteilt.
In der Anlage Seite 3 wird aber schon ein Versteigerungs-
termin der Pfandstuecke zum 10.11.95, 0.00 Uhr mitgeteilt.
Seite -2-
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Weber, Wendolin
c/o E.Weber, Leipnizstr. 7
4050 MOENCHENGLADBACH 2
Vorsorglicherweise teile ich Ihnen mit, dass es sich bei den
eigenmaechtig durch Herrn Breuer gepfaendeten Gegenstaende
um Eigentum der Fa. CWk Computersysteme GmbH handelt, zwar
wurde durch das Amtsgericht Neuss am 15.11.93 die Loeschung
angeregt, dies auch noch mit Zustellung an eine Falsche Adresse.
Diese geschah auf Grund der Tatsache einer Einstweiligen
Verfuegung 32 C 125/93 AG Neuss Die Kosten betrugen DM ca. 21.00.
Loeschung AZ: 57 HRB 5039
Das nunmehr Gegenstaende gepfaendet werden, die einen
Wert weit ueber DM 21,00 haben, zeigt auf das irgentwo
wohl ein Fehler unterlaufen sein muss.
1. Kann eine Firma nicht auf Grund von DM 21,00
geloescht werden, wo es ausgereicht haette einen
Karton Farbbaaender im Wert von "DM 21,00" zu versteigern.
Eine Einzelaufstellung der Einkaufs/Verkaufspreise sowie
der angesetzen Preise fand nicht statt.
2. Kann mir nicht fremdes Eigentum gepfaendet werden.
Diese Punkte waeren von Ihnen zu klaeren, bevor ein
Versteigerungstermin angesetzt werden kann.
Ich bitte um Beiziehung der Unterlagen und Pruefung.
Ich bitte alle notwendigen Dienstrechtlichen sowie Strafrechtlichen
Massnahmen gegen Herrn Breuer zu veranlassen.
Nach eingang der Az. werde ich weitere Unterlagen nachreichen.
Mit freundlichem Gruss
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